Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Art und Umfang der Leistung

Die Gebäudereinigung Mr. Pulito verpflichtet sich, die vertraglich, durch Angebote oder Absprachen zu erbringende Leistung fach- und fristgerecht auszuführen.

2. Reinigungspersonal

Die Gebäudereinigung Mr. Pulito stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Die Gebäudereinigung Weck ist ferner berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen (Subunternehmer) zu bedienen.

3. Datenschutz – Sicherheit

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

4. Reinigungsmittel und Geräte

Die Gebäudereinigung Mr. Pulito stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

5.Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von der Gebäudereinigung Mr. Pulito berücksichtigt werden.

6. Schlüssel

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Gebäudereinigung Mr. Pulito herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Gebäudereinigung Mr. Pulito im Rahmen der Ziffer 9.

7. Unterbrechung der Reinigung

Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Gebäudereinigung Mr. Pulito den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Gebäudereinigung Mr. Pulito verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Gebäudereinigung Mr. Pulito im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Gebäudereinigung Mr. Pulito dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Gebäudereinigung Mr. Pulito nach Maßgabe von Absatz a) auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Gebäudereinigung Mr. Pulito ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht: a. für Personenschäden 3 Millionen Euro

b. für Sachschäden 3 Million Euro
c. für Vermögensschäden 300.000 Euro
d. für Schlüsselschäden 3.000.000 Euro
e. für Tätigkeitsschäden 300.000 Euro
f. für Schäden gemäß Umweltschadensgesetz 3 Million Euro

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Gebäudereinigung Mr. Pulito in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen Anlagen o. ä.

9. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich ab Kenntnis schriftlich geltend zu machen.

10. Zahlung des Entgelts

Die Rechnungsstellung für Leistungen aus Verträgen der Unterhaltsreinigung erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart wurde– nach erbrachter Leistung zum Ende des Abrechnungsmonats, zahlbar binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

11. Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Gebäudereinigung Mr. Pulito nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Gebäudereinigung Mr. Pulito bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

12. Preisänderung

Im Falle der Veränderungen von Lohn- und Lohnnebenkosten verändert sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten verändert wurden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

13. Vertragsbeginn, Vertragsänderung

Der mündlich oder schriftlich geschlossene Vertrag ist gültig ab dem tatsächlichen Beginn der Reinigungsarbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der
Vertrag auf unbestimmte Zeit, bzw. bis zur Fertigstellung der zu erbringenden Leistung durch die Gebäudereinigung Mr. Pulito. Die Kündigungs-frist für beide Parteien bei Unterhaltsreinigungen beträgt drei Monate zum jeweils letzten des Monats. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

14. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Gebäudereinigung Mr. Pulito, Erlangen.